Regionales Integrationkonzept, RIK

Das RIK ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Lern-, Sprach und Verhaltensproblemen oder körperlichen Beeinträchtigungen und erlaubt die frühzeitige Einleitung von Maßnahmen in und außerhalb der Schule, um der Entstehung von Lernstörungen vorzubeugen oder diese zu verringern.

Auch die Schüler, die besondere Beeinträchtigungen in den Bereichen Sprache, Lernen und im sozial- emotionalen Verhalten zeigen oder in diesen Bereichen einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können in der Regel bis zum Ende des 4. Schuljahres an unserer Schule verbleiben. Sie werden innerhalb ihrer Klassengemeinschaft oder bei Bedarf stundenweise in einer Kleingruppe von Förderschullehrern unterrichtet. Dabei erhalten sie zusätzliche persönliche Unterstützung und einen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Lernstoff, den sie für ihre persönliche Lernentwicklung benötigen.